Versicherungs Blog
Versicherungen für Existenzgründer

Betriebsprüfung

11 Feb

Autor: admin - Kategorie: Betriebsprüfung

Eine Betriebsprüfung kann jeden berühren. Als rechtliche Grundlage dafür ist zum einen die Abgabenordnung und die Betriebsprüfungsordnung. gewohnheitsmäßige Betriebsprüfungen werden in der Regel nur bei Großfirmen durchgeführt, Mittelständische und kleinere Betriebe hingegen werden nur stichprobenartig untersucht bzw. im Verdachtsfall überprüft. Von Grund auf gilt aber: Je größer Ihr Konzerne ist, desto häufiger erfolgen Kontrollen. Kleinstbetriebe werden alle 53 Jahre überprüft, Kleinbetriebe alle 21 Jahre, mittlere Konzern alle 11 Jahre und bei Großbetrieben erfolgt eine lückenlose Überprüfung.  Gründe für eine Betriebsprüfung können außergewöhnliche Einlagen im Konzernvermögen trotz geringem Privatvermögen, Verluste über einen Zeitraum von mehreren Jahren oder ein Vermögenszuwachs, welcher dem Einkommen nicht entspricht, sein. Auch wenn Ihr Einkommen nicht zur Deckung der normalen Lebenshaltungskosten ausreicht, Ihr Lebensstil nicht von Ihrem Einkommen finanziert werden kann oder der Gewinn Ihres Unternehmens nicht den Vorlagen des Branchendurchschnitts gleichen. Weitere Zeichen für Ihren Steuerprüfer sind bedeutende nicht zu erklärende Schwankungen der Umsätze, die Entnahme oder Einlage von Grundstücken aus oder in Ihr Firmenvermögen, die Änderung der Rechtsform Ihres Betriebes oder dessen Aufgabe. Des weiteren werden Betriebsprüfungen bei Steuerausfällen und verspätete Gutschriften oder wenn in der Vergangenheit eine erfolgreiche Betriebsprüfung durchgeführt wurde, welche Steuernachzahlungen nach sich zog.  In der Regel ist es üblich, dass sich der Steuerprüfer zwei Wochen vor seinem Besuch in Ihrem Betrieb schriftlich ankündigt. Um sich entsprechend auf die Betriebsprüfung vorzubereiten, sollten Sie sich mit Ihrem Steuerberater beraten. Im Falle einer Steuerhinterziehung ist es vernünftig, eine Selbstanzeige sofort nach Erhalt der Betriebsprüfungsankündigung in diesem zweiwöchigen Zeitraum zu machen. Auf diese Weise entgehen Sie einer Strafe.  Summa summarum haben Sie das Recht Einspruch gegen eine Betriebsprüfung einzulegen, beispielsweise aufgrund sachlicher Probleme. Auch das Verschieben des Termins ist möglich, allerdings besteht diese Möglichkeit nur bei schwerwiegenden Gründen. Auf jeden Fall sollten Sie Ihren Steuerprüfer unterstützen, in Folge dessen die Betriebsprüfung unmittelbar und reibungslos durchgeführt werden kann.

Trackback Uri kopieren

http://www.existenzgruender-versicherung.de/betriebspruefung/trackback/

Kommentare

Sie finden hier 2 Kommentare zu “Betriebsprüfung”

  1. Betriebsprüfung - Existenzgründung Tipps - Tipps und Versicherungen für Ihre Existenzgründung meinte am 24. Februar 2010 - 12:41 Uhr

    […] Im Falle einer Steuerhinterziehung ist es rational, eine Selbstanzeige sofort nach Erhalt der Betriebsprüfungsankündigung in diesem zweiwöchigen Zeitraum zu machen. Auf diese Weise entgehen Sie einer […]

    ID 22

  2. Betriebsprüfung - Business Blog - Existenzgründung und Start Up im Web meinte am 24. Februar 2010 - 15:28 Uhr

    […] Steuerausfällen und verspätete Transfere oder wenn in der Vergangenheit eine erfolgreiche Betriebsprüfung durchgeführt wurde, welche Steuernachzahlungen nach sich zog.  In der Regel ist es […]

    ID 31

Ihr Kommentar

Alle Felder mit Sternchen (*) sind Pflichtfelder. Ihre E-Mail wird nicht veröffentlicht.

[ Alternative für E-Mail: @ = + ]

Feedback für diesen Artikel




top