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Private Krankenversicherung für Selbständige

05 Feb

Autor: admin - Kategorie: Existenzgründung, Versicherung


Seit dem Jahr 2009 unterliegen auch Selbständige der Krankenversicherungspflicht. Für Freiberufler und Selbständige besteht grundsätzlich die Möglichkeit zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung zu wählen. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten für diese Berufsgruppen eine freiwillige Mitgliedschaft. Der Beitrag bei dieser Variante ist vom Einkommen der Selbständigen abhängig. Familienmitglieder können jedoch kostenlos mitversichert werden. Die gesetzlichen Kassen gewährleisten lediglich die medizinische Grundversorgung.
In der Privaten Krankenversicherung hingegen können Selbständige ihr gewünschtes Leistungsniveau selbst mitbestimmen. Eine Vielzahl von Tarifen ermöglicht es, dass der Leistungsumfang individuell gestaltet werden kann. Je nach Einkommen, Lebensstandard und Risikobereitschaft entscheidet jeder Versicherte selbst über seinen persönlichen Versicherungsschutz. Vom Basistarif bis hin zum Komforttarif kann hierbei gewählt werden.
Private Krankenkassen bieten außerdem für Selbständige spezielle Einsteigertarife an. Dadurch besteht ein kostengünstiger Basisschutz. Das Leistungspaket kann auf Wunsch nach Belieben aufgestockt und erweitert werden. Somit können Selbständige die private Krankenversicherung entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten anpassen.

Leistungen der privaten Krankenversicherung im Überblick
- freie Arzt- und Zahnarztwahl
- Kostenübernahme für Heilpraktikerbehandlungen
- Übernahme der Kosten für verordnete Medikamente, Heil-und Hilfsmittel
- verbesserte Zahnversorgung, hochwertiger Zahnersatz
- freie Krankenhauswahl, auf Wunsch Ein-, Zwei- oder Mehrbettzimmer
- wenn gewünscht Behandlung durch den Chefarzt
- Krankenhaustagegeld
- keine Wartezeiten
- keine Zuzahlung bei Arzneimitteln
- keine Praxisgebühr

Beitrag in der privaten Krankenversicherung
Im Gegensatz zur gesetzlichen KV ist bei der Beitragsberechnung in der PKV das Einkommen nicht von Bedeutung. Für die Höhe des Beitrages sind das Geschlecht, der gewählte Tarif, der Gesundheitszustand sowie das Alter ausschlaggebend.
Frauen zahlen aufgrund der höheren Lebenserwartung in der Regel einen höheren Beitrag. Der Gesundheitszustand spielt in der Berechnung eine entscheidende Rolle, weil Vorerkrankungen zu Risikozuschlägen, Leistungsstaffelung oder Leistungsausschluss führen können. Zudem haben Private Krankenversicherer das Recht Versicherte aufgrund des Gesundheitszustandes abzulehnen.
Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung bewirkt eine Senkung des monatlichen Beitrages. Bis zu einen vereinbarten Betrag trägt der Versicherte die Kosten selbst. Auch eine Beitragsrückerstattung wird in der privaten KV geboten. Wenn die Versicherten über einen längeren Zeitraum keine medizinischen Leistungen in Anspruch nehmen, profitieren sie von Rückerstattungen von ein bis drei Monatsbeiträgen.
Vor Versicherungsabschluss sollten Selbständige mit einem Versicherungsberater die persönliche Situation durchkalkulieren, um den bestmöglichsten Krankenversicherungsschutz zu erhalten.

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