Von der privaten in die gesetzlichen Krankenversicherung - Welche Möglichkeiten bestehen für Selbständige
12 Feb
Autor: admin - Kategorie: Krankenversicherung
Die Entscheidung für den Wechsel in die private Krankenversicherung ist üblicherweise eine sehr langfristig ausgerichtete Angelegenheit. Zum einen fordern die privaten Krankenversicherer in der Regel eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, zum anderen ist der ständige Wechsel der Krankenversicherung schon aufgrund der mit dem Alter steigenden monatlichen Beiträge nicht ratsam. Es empfiehlt sich deshalb, den Eintritt in die PKV gut zu überlegen und die Anbieter entsprechend zu vergleichen.
Trotzdem kann es Situationen geben, in denen der Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse für Selbständige wünschenswert oder nötig ist. Auf freiwilliger Basis wird es schwer werden, die privaten Krankenversicherer zu verlassen. Außerdem stellt sich die Frage, ob dies vor dem Hintergrund der familiären und gesundheitlichen Situation im Einzelfall überhaupt sinnvoll ist. In jedem Fall will der freiwillige Wechsel in die GKV sehr gut überlegt werden, sollte er denn überhaupt möglich sein. So ist zu beachten, dass die gesetzlichen Kassen ältere Versicherte meist überhaupt nicht mehr annehmen, weil ihnen das Risiko von zunehmenden Erkrankungen zu hoch ist.
Es gibt aber eine Situation, in der der Wechsel zurück in die GKV möglich ist. Sollte der privat Versicherte zurück in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gehen und sollte sein Einkommen dabei unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen, müssen auch Selbständige wieder zurück in die GKV. In diesem Fall unterliegt der Versicherte wiederum der geltenden Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und kann kein Wahlrecht zwischen der GKV und der PKV mehr geltend machen. Verdient der Selbständige in seinem neuen Arbeitsverhältnis aber wiederum ein jährliches Bruttoeinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, kommt die GKV wiederum nicht für einen Wechsel in Frage.
Somit sind die Wechselmöglichkeiten zurück in die GKV tatsächlich sehr eingeschränkt und kommen nur im Einzelfall zur Anwendung.
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